Beschaffung von Gas und Strom am Terminmarkt
Vorrausschauende Beschaffung erfolgt mindestens ein Jahr im Voraus.

Dass die Strom- und Gaspreise für die Endkund*innen nicht 1:1 und nicht parallel mit den Großhandelspreisen sinken, hat mit der vorausschauenden Beschaffungspolitik seriöser Energieversorger wie WESTFALICA zu tun. Anders als überregionale Billiganbieter, die ihre Energiemengen sehr kurzfristig am sogenannten Spotmarkt (Tagesmarkt) besorgen, geht es WESTFALICA nicht um schnelle Gewinne. Unser oberstes Ziel ist es, alle Kund*innen sicher und zuverlässig mit Strom und Gas zu versorgen. Wie die meisten deutschen Stadtwerke und Regionalversorger beschaffen auch wir unsere Energiemengen deshalb weit im Voraus am Terminmarkt in mehreren Tranchen übers Jahr verteilt. Die Laufzeiten der Verträge bis zur Lieferung betragen manchmal mehrere Jahre.
Strom- und Gaspreis an der Börse bilden den Moment ab
Erst, wenn sich die günstigen Preise am Terminmarkt über einen längeren Zeitraum durchsetzen, macht sich das auch bei den Endkundentarifen bemerkbar.
Die Kehrseite des langfristigen Energieeinkaufs: Sinkende Börsenpreise erreichen die Verbraucher ebenfalls nur mit einer gewissen Verzögerung. Einige deutschlandweit agierende Marktteilnehmer nutzen die aktuelle Niedrigpreisphase schon jetzt wieder, um Kunden mit günstigen Angeboten anzulocken. Das erinnert an die Kündigungswelle vieler Billiganbieter zum Jahreswechsel 2021/22. Diese hatten ihre Lieferung eingestellt, weil ihre risikoreiche Strategie, sich „schnell und billig“ am Spotmarkt zu bedienen, bei den hohen Großhandelspreisen nicht mehr aufging.
Unser Tipp: Wechseln Sie nicht übereilt zu einem Billiganbieter – mit WESTFALICA und all den anderen deutschen seriösen Versorgungsunternehmen gehen Sie auf Nummer sicher. Wer unbedingt jetzt wechseln möchte, sollte beim Tarifvergleich auf Verivox, Check 24 &. Co die staatliche Strom- und Gaspreisbremse mit ins Kalkül ziehen. Damit dämpft der Bund befristet den allgemeinen Preisanstieg. Für den prognostizierten Basisverbrauch von 80 Prozent des letzten Jahres gilt beim Strom die Preisobergrenze von 40 Cent/kWh, beim Gas sind es 12 Cent kWh. Seit 1. März 2023 sind die Preisbremsen in Kraft, sie gelten aber rückwirkend auch für Januar und Februar.



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