Erdgas

Die sichere Wahl – aus der Region, für die Region

Jetzt wechseln: zu Klimagas von WESTFALICA

Kann man Erdgas als Übergangstechnologie umweltschonend nutzen? Das geht, sogar zum fairen Preis – mit Klimagas von WESTFALICA, das den unvermeidlichen CO2-Ausstoß kompensiert. Als regionaler Versorger bietet Ihnen WESTFALICA darüber hinaus eine engagierte Betreuung mit persönlicher Note. Plus viele attraktive Extras. Und bei Fragen wenden Sie sich doch direkt an unseren Chatbot: einfach klicken und Frage stellen. Übrigens: WESTFALICA ist eine Marke der Erenja AG & Co. KG.

Wechseln leicht gemacht

Sie bestellen online, den Rest erledigen wir. Nahtlos, kostenfrei und zuverlässig. Natürlich bei durchgehender Versorgung.

Natürlich Klimagas

Unser Klimagas kompensiert den CO2-Ausstoß mit weltweiten Klimaprojekten. Ein weiterer Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.

In der Region zu Hause

Wir sind in der Ostwestfalen zu Hause – und vor Ort für Sie da. Sehr gern.

Aktuelles zum Energiemarkt & -preisbremsen

Alle Informationen zur momentanen Lage, den Entlastungen und den Auswirkungen für Sie haben wir auf unserer Seite "Aktuelles zum Energiemarkt" gesammelt.

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Förderprogramm

Prüfen Sie gleich hier die Förder­möglich­keiten durch WESTFALICA.

Was ist Klimagas?

Hier erklären wir, was sich hinter Klimagas verbirgt.

Grund- und Ersatzversorgung

Hier finden Sie alles Wichtige zur Grund- und Ersatzversorgung Erdgas.

Gas sparen

Mit unseren Tipps wird das Energiesparen einfacher.

Bonus für Klimagaskund*innen*:

333 € beim Einbau eines Erdgas-Blockheizkraftwerks

100 € beim Einbau einer Erdgas-Brennwertheizung

100 € bei Anschaffung eines Erdgas-Haushaltsgeräts (z.B. Herd, Trockner)

100 € für die Anschaffung einer Gaswärmepumpe

100 € für die Anschaffung einer Solarthermie für eine bestehende Gasheizung

  50 € für einen Hydraulischen Abgleich

  25 € für die Anschaffung von mindestens 3 elektronischen Heizkörperthermostaten

 

Mehr Informationen und Förderantrag

*Förderbedingungen finden Sie im Auftragsformular.

Klimagas – was ist das eigentlich?

Was unterscheidet Klimagas von Erdgas?

Noch sind wir darauf angewiesen, neben erneuerbaren Energien auch fossile Brennstoffe zu nutzen. Dabei kommt es unweigerlich zum Ausstoß von CO2. Wenn man diesen CO2-Ausstoß kompensiert, was man zum Glück bei Erdgas machen kann, ist es möglich, Klimaneutralität zu erreichen. Dann spricht man von Klimagas.

Wie wird Erdgas zu Klimagas?

Zwar gilt das Naturprodukt Erdgas unter allen fossilen Brennstoffen als der sauberste, doch beim Verbrauch wird immer Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Wir wollen das neutralisieren und fördern deshalb anerkannte internationale Klimaschutzprojekte. Diese sparen wiederum genau die ausgestoßenen CO2 - Mengen wieder ein. So wird unser Erdgas 100% klimaneutral. 

Und was haben Sie davon, dass Sie Klimagas beziehen?

Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, obwohl Sie wie gewohnt Erdgas nutzen. Denn mit jeder verbrauchten Kilowattstunde unterstützen Sie nun weltweit Projekte zur CO2-Einsparung, die es sonst vielleicht nicht gäbe.

Welche Klimaschutzprojekte werden von Westfalica unterstützt?

Wer das Klima schützen will, muss global denken. Darum ist es sinnvoll, CO2-Emissionen, die in Deutschland entstehen, auch in anderen Teilen der Welt auszugleichen - vorzugsweise in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dort können mit vergleichsweise geringem Aufwand Klimaschutzprojekte eine enorme Wirkung erzielen. Außerdem erfolgt ein wichtiger Technologietransfer samt nachhaltiger Entwicklung, Arbeitsplätze entstehen und der Lebensstandard vor Ort wird verbessert. In Bujagali und Sichuan (China) unterstützen wir beispielsweise große Wasserkraft-Projekte.

Wird wirklich CO2 eingespart?

Alle von uns geförderten Klimaschutzprojekte unterliegen anerkannten Qualitätsstandards und werden nach festgelegten Kriterien geprüft. Unser Klimagas ist außerdem vom TÜV Nord als „Klimaneutrales Gasprodukt“ zertifiziert.

Störung in der Gasversorgung melden

Sie haben eine Störung in der Gas­ver­sorgung bemerkt? Melden Sie das un­bedingt und un­ver­züglich Ihrem Netz­be­treiber.

Im Versorgungsgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH

Die richtige Telefonnummer finden Sie hier mit einem Klick.

Im Notfall oder bei unbekanntem Netzbetreiber

Wenden Sie sich bitte an Polizei (110) oder Feuerwehr in Ihrem Ort.

Verbrauchsabrechnung Erdgas

Der Gasverbrauch wird im Allgemeinen auf der Endkundenrechnung in der Einheit Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Auf Ihrem heimischen Gaszähler wird der Verbrauch in Kubikmeter (m³) aufgeführt. Doch warum gibt es die unterschiedlichen Einheiten und wie erfolgt die Umrechnung?

Die Qualität von Erdgas, insbesondere der Brennwert, kann stark variieren. Der Brennwert gilt als Qualitätsmerkmal und gibt an, wie viel Leistung beziehungsweise Energie in einem normierten Kubikmeter Erdgas steckt. Die Umrechnung des Kubikmeterverbrauchs in Kilowattstunden erfolgt mit folgender Formel:

Thermische Energie = Gasverbrauch x Brennwert x Zustandszahl
(kwh = m³ x kWh/m³ x Z)

Gasverbrauch (m³)

Der Gasverbrauch wird anhand des Deltas „alter Zählerstand” und „neuer Zählerstand” an Ihrem Gaszähler gemessen. Die Menge wird in Kubikmeter (m³) angegeben.

Zustandszahl (Z)

Der Gasverbrauch muss in einen Normzustand umgerechnet werden, was durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z erfolgt. Die Zustandszahl gibt das Verhältnis vom Volumen im Betriebszustand zum Volumen im Normzustand an. Zur Berechnung werden Gasdruck und Gastemperatur am jeweiligen Ort zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt. Die Zustandszahl Z wird kundenspezifisch berechnet und findet sich daher auch auf der Rechnung wieder.

Brennwert (kWh/m³)

Wie die Zustandszahl Z wird auch der Abrechnungsbrennwert kundenindividuell ermittelt. Der Abrechungsbrennwert gibt den Energiegehalt (kWh/m³) an, wie viel Energie ein Kubikmeter Gas beim Verbrennungsprozess freisetzt. Dadurch werden die natürlichen Schwankungen des Energiegehalts berücksichtigt.

Thermische Energie (kWh)

Dieser Wert gibt Ihren Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Der am Zähler gemessene Erdgasverbrauch (m³) wird durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z in ein Normvolumen umgerechnet, was wiederum mit dem Brennwert multipliziert wird.

Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung

Jeder Bewohner einer Immobilie hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung mit Erdgas. So ist sichergestellt, dass Sie von Anfang an das Licht anschalten, die Heizung aufdrehen, mit warmem Wasser duschen und auf dem Gasherd kochen können.

WESTFALICA - eine Marke der Erenja AG & Co. KG ist in den Orten Bad Oeyn­hausen, Diepenau, Hille, Hüllhorst, Leese, Löhne, Pe­tershagen, Rad­destorf, Rehburg-Loccum, Stolzenau, Uchte und Warmsen Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG.

Sobald Sie Erdgas verbrauchen und keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger in der Grund- oder Ersatzversorung zustande. Basis hierfür ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).

Fakten zur Erdgas-Grundversorgung

Warum bin ich in der Grundversorgung?

Wenn Sie einen neuen Gasanschluss erhalten haben oder neu in ein Haus/eine Wohnung eingezogen sind und keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung. Grundversorger ist immer der Anbieter in einem Netzgebiet, der die meisten Haushalte versorgt. Dies wird alle drei Jahre vom örtlichen Netzbetreiber überprüft.
Fällt die Belieferung durch einen dritten Versorger aus, etwa weil der gewählte Lieferant insolvent wird, dann fällt man beim Grundversorger in die Ersatzversorgung. Hierzu finden Sie weiter unten genaue Informationen.

Was sollte ich zur Grundversorgung wissen?

Im Grundversorgungstarif sind Sie flexibel: Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Darum können Sie auch jederzeit aus der Grundversorgung wechseln. Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt im Jahresrhytmus. Den aktuell gültigen Grundversorgungstarif finden Sie hier.

Wie ist die Grundversorgung vertraglich geregelt?

Alle mit Erenja geschlossenen Verträge beruhen auf den Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I S. 2391). Zusätzlich zur GasGVV gelten unsere Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung sowie die veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreise. Die Texte finden Sie hier.

Was kostet aktuell die Grundversorgung bei WESTFALICA?

Die Preise für die Grundversorgung finden Sie hier
Übrigens: Wenn Sie in der Grundversorgung sind und aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten kurz vor einer Unterbrechung der Gasversorgung stehen, bieten wir Ihnen im Rahmen der sogenannten Abwendungsvereinbarung Hilfe an. Nutzen Sie diese Chance!

Fakten zur Erdgas-Ersatzversorgung

Warum bin ich in der Ersatzversorgung?

Sie werden immer dann über die Ersatzversorgung beliefert, wenn eine "unklare" Versorgungslage vorliegt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr bisheriger Lieferant Insolvenz anmeldet oder die Lieferung einstellt. Immer dann helfen wir als Grundversorger mit der Ersatzversorgung aus. Hierfür ist seitens des Gesetzgebers kein schriftlicher Vertrag nötig. Der große Vorteil: In die Ersatzversorgung kann man ganz schnell innerhalb eines Tages wechseln und ist sicher versorgt. 

Wie lange muss ich in der Ersatzversorgung bleiben?

Um Ihre Belieferung mit Erdgas zu sichern, bleiben Sie bis zu drei Monate in der Erstzaversorgung, danach fallen Sie automatisch in die Grundversorgung (wenn Sie keinen anderen Liefervertrag abschließen). Sie haben aber das Recht, jederzeit selbst in einen anderen Tarif zu wechseln. 

Was kostet aktuell die Ersatzversorgung bei Erenja?

Den aktuellen Preis für die Ersatzversorgung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Preise der Ersatzversorgung am 1. und 15. eines Monats durch Bekanntgabe auf unserer Homepage geändert werden können.

Wie unterscheiden sich Grund- und Ersatzversorgung?

Immer wenn Sie in Ihrem Haus/Ihrer Wohnung erstmalig mit Gas versorgt werden oder Ihr bestehender Vertrag gekündigt wurde, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung und werden über diese mit Ergas versorgt.
Die Ersatzversorgung ist eine "Notlösung", die immer dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Erdgas beliefern kann. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt, aber auch ganz schnell gehandelt werden kann.

Steuern, Abgaben & Gebühren Klimagas

Beim Erdgas fallen Konzessionsabgaben, Steuern, Abgaben und Umlagen an, die wir an Sie weitergeben müssen. Hier gibt es dazu alle Infos.

Warum gibt es die Gasspeicherumlage und was bedeutet sie?

Um für den kommenden Winter vorzusorgen, hat die Bundesregierung alle Betreiber von Gasspeicher-Anlagen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. So soll einerseits die Energieversorgung in den kalten Monaten gewährleistet und andererseits heftige Preisausschläge eingedämmt werden. Das neue Gasspeichergesetz gibt entsprechende Füllstände vor, aktuell: 1. Oktober 85 %, 1. November 95 %, 1. Februar 40 %. Um die damit verbundenen Kosten zu decken, hat die Bundesregierung gemäß § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine neue Speicherumlage eingeführt, die ab 1. Oktober 2022 erhoben wird. Die Höhe der Umlage beträgt 0,07 ct/kWh.

Jeder Gasversorger bekommt die neue Umlage in Rechnung gestellt und muss sie an seine Kund*innen weitergeben. Die Höhe der Umlage wird regelmäßig geprüft und angepasst – das kann bei späteren Anpassungen dann teurer, aber auch preiswerter werden.

Wie wird Erdgas zu Klimagas?

Was ist die Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage wurde 2015 eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 (Grundmodell für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor) zu decken. Hierbei geht es um den Gasfluss in den Netzen sowie den Geldfluss im Bilanzkreis zwischen den Netzen. Die Bilanzierungsumlage wurde bisher jährlich zum 1. Oktober festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher weitergegeben. Der Satz der Bilanzierungsumlage wird getrennt für SLP- und RLM-Lieferstellen* angegeben. Im Jahr 2021/2022 lag die Höhe der Bilanzierungsumlage bei 0,00 ct/kWh. Zum 1. Oktober 2022 wird sie für SLP-Lieferstellen auf 0,68 ct/kWh angehoben.

*Die Abkürzung SLP bedeutet Standardlastprofil. Es wird zur Bestimmung des erwarteten Strom-Energiebedarfs von kleineren Verbrauchern genutzt. Kleinere Verbraucher sind beispielsweise Haushalte, kleine Supermärkte oder Reisebüros.
  Die Abkürzung RLM steht für „Registrierende Leistungsmessung“. RLM-Zähler werden bei Kunden eingesetzt, die einen sehr hohen Verbrauch haben. Für Erdgas ist der Einbau eines RLM-Zählers ab 1.500.000 kWh Energieverbrauch pro Jahr gesetzlich verpflichtet.

Die ermäßigte Energiesteuer auf Klimagas

Sie wird auf die Nettoarbeitspreise aufgeschlagen und beträgt zurzeit 0,55 Cent/kWh.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Erdgasleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.

Derzeit gelten folgende Höchstbeträge:

Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden mit bis zu

25.000 Einwohnern: 0,51 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,61 Cent/ kWh

Bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden mit bis zu

25.000 Einwohnern: 0,22 Cent/ kWh
100.000.Einwohnern: 0,27 Cent/ kWh

CO2-Preis

Die Energiewende wird weiter vorangetrieben: Ab 01. Januar 2021 tritt das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – als Teil des Klimapakets der Bundesregierung – in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe zu leisten. Dazu müssen ab 2021 pro verkaufter Tonne CO2 Emissionszertifikate erworben werden. Alle Gasversorger sind von dieser Regelung betroffen. Dieser sogenannte CO2-Preis soll zu einem bewussteren Umgang mit fossilen Energieträgern bewegen, um die Klimaziele umzusetzen.


Der CO2-Preis ist eine neue gesetzliche Preiskomponente und wird genauso wie Steuern und Abgaben auf die Energiepreise erhoben. Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt. Er wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bei Erdgas beträgt der CO2-Ausstoß ca. 182 g pro Kilowattstunde. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Preis von ca. 0,54 Cent/kWh brutto in 2021. In den Folgejahren soll der CO2-Preis sukzessive weiter steigen, bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2-Emission.

Berechnung CO2-Preis je kWh Erdgas für das Jahr 2021:

CO2-Preis  CO2-Emission ErdgasCO2-Preis je kWh Erdgas
25 €/t                 
2500 ct/1000 kg

netto

brutto
2,5 ct/kg   0,182 kg/kWh0,455 ct/kWh0,54 ct/kWh

Versorgungsgebiet Klimagas

Das CO2-freie Klimagas zum passenden Tarif bietet Ihnen WESTFALICA in Bad Oeynhausen, Bückeburg, Bünde, Diepenau, Enger, Espelkamp, Herford,  Hiddenhausen, Hille Hüllhorst, Husum, Kalletal, Kirchlengern, Landesbergen, Leese, Linsburg, Löhne, Lübbecke, Meerbeck, Melle, Minden, Neustadt, Petershagen, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Raddestorf, Rahden, Rehburg-Loccum, Rödinghausen, Spenge, Stemwede, Steyerberg, Stolzenau, Uchte, Vlotho, Wagenfeld, Warmsen und Wiedensahl.

Übrigens

Informationen und Angebot

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Mit Herz und Verstand: was Sie über Wärme von WESTFALICA wissen sollten.

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