Die aktuelle Lage führt auch zu vielen Fragen rund um Ihren Vertrag. Hier geben wir die wichtigsten Antworten.
Berücksichtigt mein Abschlag neue gesetzliche Regelungen?
Hier erklären wir, was aktuell Ihren Abschlag beeinflusst.
Warum werden Verträge gekündigt?
Hier erklären wir die Vertragskündigungen und den weiteren Ablauf.
Nachzahlung zu hoch – was tun?
Hier erfahren Sie, wohin Sie sich wenden können.
Wie unterscheiden sich Grund- & Ersatzversorgung?
Hier erklären wir den Unterschied.
Fragen zu Abschlägen und Rechnung
Die im Dezember 2022 verschickten Abschlagspläne berücksichtigen die Gas- und Strompreisbremse noch nicht.
Warum ist das so? Das zugrundeliegende Gesetz wurde erst Ende Dezember verabschiedet und besagt, dass ab März die Gaspreisbremse bzw. Strompreisbremse wirkt. Also werden erst ab März die Kosten- und somit auch die Abschläge sinken. Zudem erfolgt im März rückwirkend eine Entlastung für Januar und Februar 2023.
Sobald die Entlastungen greifen, geben wir sie selbstverständlich direkt an unsere Kund*innen weiter. Sie erhalten voraussichtlich ab März erneut einen geänderten Abschlagsplan. Im Vorgriff können und dürfen wir die Entlastungen aber nicht einrechnen.
Durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 % sollen die Gasverbraucher entlastet werden. Der genaue Betrag hängt davon ab, wie viel Gas verbraucht wird und wie hoch der Gaspreis ist. Pauschal kann gesagt werden, dass die Entlastung ca. 10 % des Gesamtbetrages ausmacht. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh im Jahr spart durch die Senkung im Moment ungefähr 400 €.
Die Umsatzsteuersenkung kommt bei der Jahresendabrechnung oder einer zwischenzeitlichen Schlussrechnung sicher zum Tragen. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist gesetzlich nicht unbedingt notwendig. Ihre aktuellen Abschlagspläne berücksichtigen die neuen Preise ab dem 01.01.2023, nicht aber die Umsatzsteuersenkung. Diese Abschläge werden dazu führen, dass Sie zum Jahresende eine geringere Nachzahlung haben werden. Das heißt, die Umsatzsteuersenkung kommt Ihnen in jedem Fall zugute; Ihnen geht die Entlastung nicht verloren. Sollten Sie Ihren Abschlagsbetrag dennoch anpassen wollen, können Sie das individuell in unserem Onlineservice-Center erledigen.
Erst mal bleibt der Dezemberabschlag ja bestehen – darum wird er im Abschlagsplan auch genannt. Aber: Er wurde im Rahmen der Dezemberhilfe vom Bund übernommen. Wir haben ihn daher nicht von Ihrem Konto eingezogen. Bei einem bestehenden Dauerauftrag konnte diese eine Zahlung durch Sie ausgesetzt werden. Wichtig zu wissen: Der Abschlagsbetrag und der Betrag für die Dezemberhilfe müssen nicht übereinstimmen. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der kommenden Jahresverbrauchsrechnung. Alle Infos hierzu finden Sie hier.
Ihre aktuellen Abschläge berechnen sich auf Basis Ihres Verbrauchs des Vorjahres und der aktuellen Preise. Die Abschlagshöhe wird mit jeder Jahresverbrauchsabrechnung neu angepasst. Wenn Sie denken, dass Sie aufgrund geänderter Verbrauchsverhältnisse mehr oder weniger verbrauchen und die Abschläge nicht passen, können Sie diese gern in unserem Onlineservice-Center ändern.
Nach einer Preisanpassung erhalten Sie entweder einen neuen, geänderten Abschlagsplan oder der Abschlag wird mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung angepasst.
Fragen rund um Ihren Energievertrag
Viele unserer Bestandskundenverträge beinhalten eine Preisgarantie. Bei der aktuellen Lage auf dem Energiemarkt können wir jedoch zu annehmbaren Konditionen keine Preisgarantie mehr anbieten.
Daher kündigen wir allen Gas-, Strom- und Heizstromkunden der Erenja AG & Co. KG (Marken Erenja, NGW, Westfalica sowie Vertriebspartner Stadtwerke Geseke und Wiwerink) mit Vertragslaufzeitende zum Ende eines jeden Monats vor der automatischen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr den Energie-Liefervertrag. Gleichzeitig erhalten diese Kunden ein neues Vertragsangebot ohne Preisgarantie. Das neue Preisangebot beinhaltet die aktuellen Netzentgelte sowie die gestiegenen Beschaffungskosten und zusätzlich für Gas die CO2-Preiserhöhung für 2022.
Die Vertragskündigung ist rechtlich erforderlich, um den Vertrag hinsichtlich des Wegfalls der Preisgarantie anzupassen. Natürlich setzen wir auch zukünftig alles daran, den Preis möglichst lange konstant zu halten. Bei erforderlichen Preisanpassungen haben Sie als Kunde weiterhin ein Sonderkündigungsrecht.
- Abschluss des neuen Vertrags
Die neuen Verträge berücksichtigen bereits die Vorgaben des Gesetzes für faire Verbraucherverträge, d.h. nach Ablauf der Erstlaufzeit von 12 Monaten kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. - Umtarifierung
Bei Vertragsrücksendung durch Sie als Kunde erfolgt eine Umtarifierung. Es erfolgt keine Schlussrechnung, der Tarifwechsel wird einfach in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Die Abschläge bleiben wie zuvor.
Diese Kunden fallen, wenn sie bei keinem anderen Versorger einen Vertrag abgeschlossen haben, in die Ersatzversorgung des jeweiligen Grundversorgers.
Nachzahlung zu hoch – was tun?
Zusammen mit unserer Partnerbank bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Nachzahlungsbetrag in bequemen Raten zurückzuzahlen. Sie können zwischen einer Laufzeit von 6 – 12 Monaten wählen, zu einem effektiven Jahreszins von 1,9 %. Schicken Sie Ihre Anfrage gern an . Geben Sie dabei unbedingt Ihre Vertragskontonummer an.