Was versteht man unter Grundversorgung mit Strom und Gas?

Strommast wird überprüft

In Deutschland zählt die Versorgung aller Haushalte mit Strom und Gas zur Grundversorgung. Das haben Sie sicherlich schon einmal gehört. Aber können Sie auch sagen, wer Ihr Grundversorger ist? Oder wissen Sie, wie man herausfindet, wer der zuständige Energiegrundversorger ist? Und was hat es mit den allgemeinen Bedingungen und Preisen auf sich, von denen man oft liest? Wir von WESTFALICA gehen für Sie diesen Fragen auf den Grund.

Grund­ver­sor­gung: Was be­deu­tet das?

Wenn man von der Grund­ver­sor­gung mit Ener­gie spricht, ist damit die gesetz­lich geregelte Ver­sor­gung mit Strom und Gas zu einem an­ge­messenen Preis gemeint. Die Grund­ver­sor­gung bezieht sich auf Haus­halts­kund*innen. Hier­zu­lande macht es sich der Staat zur Auf­gabe, eine aus­reichende In­fra­struk­tur mit grund­legenden Dingen zu gewähr­leisten. Das können Wege und Straßen sein, Leitungs­wasser oder eben Strom. In diesem Artikel geht es um die Grund­ver­sorgung mit Energie.

 

Grund­ver­sor­gung mit Gas und Strom

Grund­sätz­lich gilt, dass bei der Energie­grund­ver­sor­gung die Lie­fe­rung in der Nieder­spannung – also mit Strom – und im Niederdruck, sprich Erd­gas, durch den Grund­ver­sor­ger erfolgt. Dabei gelten die so­ge­nannten allgemeinen Be­dingungen und Prei­se. In Deutsch­land hat jede*r Haus­halts­kund*in einen gesetz­lich vor­ge­schrie­ben­en An­spruch auf diese Art der Grund­ver­sor­gung.

Das Gesetz, welches diesen An­spruch regelt, ist das Energie­wirt­schafts­gesetz, kurz EnWG. Es besagt, dass alle Haushalte in Deutsch­land eine Strom- sowie Gas­ver­sor­gung mit folgenden Merk­malen geboten be­kommen:

  • sicher
  • leitungsgebunden
  • verbraucherfreundlich
  • preisgünstig
  • effizient
  • umweltverträglich

Um den letzten Punkt zu gewähr­leis­ten, werden die erneuer­baren Energien in Deutschland besonders gefördert.

 

Übrigens: Das EnWG war vor allem ein wichtiger Schritt für Ver­brau­che­r*innen, denn es er­mög­licht seit 1998, dass sie ihren Strom- oder Gas­ver­sor­ger frei wählen können. Früher war ein Wechsel nicht ohne Weiteres möglich.

Wie finde ich heraus, wer mein Grund­ver­sor­ger ist?

Wer Ihr Grund­versorger ist, teilt Ihnen der örtliche Netz­be­trei­ber mit. Sie wissen nicht, wer Ihr Netz­be­trei­ber ist? Das können Sie ganz einfach mit­hilfe des 13-stelligen Codes auf Ihrer Rech­nung selbst heraus­finden, sowohl für Strom als auch für Gas.

 

 

WESTFALICA ist in zahlreichen Orten im Ver­sor­gungs­gebiet Grund­ver­sor­ger für Erdgas und be­lie­fert Ver­braucher*innen nach den gesetz­lichen Be­stim­mungen. Ob Ihr Ort dabei ist, erfahren Sie hier.

jetzt informieren
Wer ist mein Grundversorger - hier verlegt er Gasleitungen

In einem Netz­gebiet ist der Grund­ver­sor­ger das Energie­ver­sor­gungs­unter­nehmen, das den Groß­teil der Haus­halts­kund*innen mit Gas oder Strom versorgt. Das Netz­gebiet ist in diesem Fall mit der Gemeinde oder der Stadt gleich­zu­setzen. Der Grund­versorger ver­pflich­tet sich, den Kund*innen Energie zu den veröffentlichten allgemeinen Be­dingungen und Preisen ins Haus zu liefern.

 

Seit Juli 2006 sind alle Betreiber von Energie­versorgungs­netzen der allgemeinen Ver­sor­gung ver­pflichtet, festzulegen, welches Energie­versorgungs­unternehmen in einem Netz­gebiet die meisten Haus­halts­kund*innen mit Strom oder Gas beliefert. Das betreffende Unter­nehmen ist daher der Grund­ver­sorger. Damit diese Ent­schei­dung für alle Menschen sichtbar ist, wird der Name des Grund­ver­sorgers zum einen der zuständigen Behörde mitgeteilt und zum anderen im Internet veröffentlicht.

Allgemeine Bedingungen und Preise bei der Grundversorgung

WESTFALICA ist für Sie ein Energielieferant Ihrer Wahl, falls Sie sich für unser Erdgas oder unseren Ökostrom entscheiden. Das ist dank des Energiewirtschaftsgesetzes möglich: Sie als Verbraucher*in können für Ihren Haushalt die Art der Energie auswählen, die am besten zu Ihnen passt.

Rechtliches bei der Grundversorgung

Die Be­dingungen, zu denen der Grund­ver­sorger die Haus­halts­kund*innen mit Gas oder Strom be­liefert, be­zeichnet man als allgemeine Be­dingungen. Sowohl für Strom als auch für Gas gibt es in Deutsch­land ein ent­sprechen­des Gesetz: Die StromGVV (Strom­grund­versorgungs­verordnung) und die GasGVV (Gas­grund­versorgungs­verordnung) legen fest, welche Art der Ver­sor­gung geboten wird und in welchem Umfang. Nicht nur die Aufgaben und Rechte des Grund­versor­gers legen die Ver­ord­nungen fest, sondern auch die der Kund*innen. Weitere Inhalte der Ver­ord­nungen sind die Art und Weise, wie die Strom- oder Gas­lie­ferung ab­ge­rechnet wird: In welchen Ab­ständen rechnet der Ver­sorger ab? Zu welchen Preisen? Der feste Grund­preis sowie der ver­brauchs­abhängige Arbeitspreis sind ebenso festgelegt. Ab­schließend halten die Ver­ord­nungen fest, wie der Vertrag mit dem Grund­versorger beendet werden kann, und zwar für beide Seiten.

 

Änderungen der allgemeinen Bedingungen und Preise

Wenn es dazu kommt, dass sich an den allgemeinen Preisen und Be­dingungen der Grund­ver­sor­gung etwas ändert, macht der Versorger diese Änderung öffentlich bekannt. Erst im An­schluss können die Änderungen zum Monats­ersten wirksam werden. Dazwischen müssen zum Schutz der Verbraucher*innen aber mindestens sechs Wochen liegen. Sie als Kund*in erhalten einen Brief und können zusätzlich auf der Webseite des Versorgers alles in Ruhe nachlesen.

 

Die ergänzenden Bedingungen

Der Grundversorger hat die Möglichkeit, neben den all­gemeinen Be­dingungen und Preisen sogenannte ergänzende Be­dingungen fest­zu­legen. Der Umfang dieser Be­dingungen ist sehr viel enger begrenzt als bei den all­ge­meinen Be­dingungen. Der Ver­sorger kann zum Beispiel angeben, wann die Ab­schlags­zahlungen fällig sind, wann und wie der Energieverbrauch abgelesen wird und welche Zahlungsmodalitäten bei Zahlungsverzug bestehen. Auch die ergän­zen­den Be­dingungen muss der Grund­ver­sorger öffent­lich machen. Das kann auf der Web­seite geschehen, aber auch im Amts­blatt oder der lokalen Tages­zeitung der jeweiligen Kommune.

 

Wenn Sie sich ein Bild von unseren Preisen machen möchten, finden Sie hier die Gas­grund­versorgungs­verordnung sowie Preis­blätter von WESTFALICA zum Download. Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur eine Übersicht veröffentlicht, welche Arten der Energie­versorgung in Deutschland zusätzlich zur Grund­versorgung verfügbar sind.

Gut zu wissen: So kommt man als Ver­braucher*in in die Grund­ver­sor­gung

Dank Grundversorgung funktioniert beim Umzug sofort die Energie

Vielleicht erinnern Sie sich noch daran: Sie standen kurz vor dem Umzug in Ihre erste eigene Wohnung, und obwohl Sie noch keinen Vertrag für Strom oder Gas zum Heizen abgeschlossen hatten, brannte schon Licht in den Zimmern. Woher kommt der Strom, wenn man auf den Lichtschalter drückt? Das ist ein Fall für den Grundversorger. Sobald in einem Haushalt Energie abgerufen wird – also zum Beispiel Strom – kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande. Er sorgt dafür, dass Sie nicht im Dunkeln sitzen.

 

Das Gute daran ist, dass Sie als Verbraucher*in wählen können, ob Sie in dieser Grundversorgung bleiben oder bei der WESTFALICA GmbH einen Vertrag abschließen möchten. Tipp: Am besten kümmern Sie sich kurz vor dem Umzug oder in den ersten sechs Wochen danach um Ihre Strom- und Gasversorgung. Denn so können Sie es vollständig vermeiden, in die Grundversorgung zu kommen. Stattdessen können Sie sich bei der Energielieferung für einen günstigen Sondervertrag Ihrer Wahl entscheiden.

 

Bei der Wahl des Energielieferanten sollte nicht nur der Preis ausschlaggebend sein. Auch Themen wie Nachhaltigkeit und Regionalität sollten Sie bei Ihrer Entscheidung nicht außer Acht lassen. So wird nicht nur Ihre Haushaltskasse geschont, sondern auch die Umwelt geschützt sowie Arbeitsplätze in der Region gefördert. Wenn Sie sich für Ökostrom entscheiden, sind Sie bereits auf einem guten Weg.

Bildrechte:

AdobeStock_297025399

AdobeStock_283869946

AdobeStock_226506870

AdobeStock_187302074