Grundversorgung: Was bedeutet das?
Wenn man von der Grundversorgung mit Energie spricht, ist damit die gesetzlich geregelte Versorgung mit Strom und Gas zu einem angemessenen Preis gemeint. Die Grundversorgung bezieht sich auf Haushaltskund*innen. Hierzulande macht es sich der Staat zur Aufgabe, eine ausreichende Infrastruktur mit grundlegenden Dingen zu gewährleisten. Das können Wege und Straßen sein, Leitungswasser oder eben Strom. In diesem Artikel geht es um die Grundversorgung mit Energie.
Grundversorgung mit Gas und Strom
Grundsätzlich gilt, dass bei der Energiegrundversorgung die Lieferung in der Niederspannung – also mit Strom – und im Niederdruck, sprich Erdgas, durch den Grundversorger erfolgt. Dabei gelten die sogenannten allgemeinen Bedingungen und Preise. In Deutschland hat jede*r Haushaltskund*in einen gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch auf diese Art der Grundversorgung.
Das Gesetz, welches diesen Anspruch regelt, ist das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG. Es besagt, dass alle Haushalte in Deutschland eine Strom- sowie Gasversorgung mit folgenden Merkmalen geboten bekommen:
- sicher
- leitungsgebunden
- verbraucherfreundlich
- preisgünstig
- effizient
- umweltverträglich
Um den letzten Punkt zu gewährleisten, werden die erneuerbaren Energien in Deutschland besonders gefördert.
Übrigens: Das EnWG war vor allem ein wichtiger Schritt für Verbraucher*innen, denn es ermöglicht seit 1998, dass sie ihren Strom- oder Gasversorger frei wählen können. Früher war ein Wechsel nicht ohne Weiteres möglich.
Wie finde ich heraus, wer mein Grundversorger ist?
Wer Ihr Grundversorger ist, teilt Ihnen der örtliche Netzbetreiber mit. Sie wissen nicht, wer Ihr Netzbetreiber ist? Das können Sie ganz einfach mithilfe des 13-stelligen Codes auf Ihrer Rechnung selbst herausfinden, sowohl für Strom als auch für Gas.
WESTFALICA ist in zahlreichen Orten im Versorgungsgebiet Grundversorger für Erdgas und beliefert Verbraucher*innen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ob Ihr Ort dabei ist, erfahren Sie hier.
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In einem Netzgebiet ist der Grundversorger das Energieversorgungsunternehmen, das den Großteil der Haushaltskund*innen mit Gas oder Strom versorgt. Das Netzgebiet ist in diesem Fall mit der Gemeinde oder der Stadt gleichzusetzen. Der Grundversorger verpflichtet sich, den Kund*innen Energie zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preisen ins Haus zu liefern.
Seit Juli 2006 sind alle Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, festzulegen, welches Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskund*innen mit Strom oder Gas beliefert. Das betreffende Unternehmen ist daher der Grundversorger. Damit diese Entscheidung für alle Menschen sichtbar ist, wird der Name des Grundversorgers zum einen der zuständigen Behörde mitgeteilt und zum anderen im Internet veröffentlicht.
Allgemeine Bedingungen und Preise bei der Grundversorgung
WESTFALICA ist für Sie ein Energielieferant Ihrer Wahl, falls Sie sich für unser Erdgas oder unseren Ökostrom entscheiden. Das ist dank des Energiewirtschaftsgesetzes möglich: Sie als Verbraucher*in können für Ihren Haushalt die Art der Energie auswählen, die am besten zu Ihnen passt.

Die Bedingungen, zu denen der Grundversorger die Haushaltskund*innen mit Gas oder Strom beliefert, bezeichnet man als allgemeine Bedingungen. Sowohl für Strom als auch für Gas gibt es in Deutschland ein entsprechendes Gesetz: Die StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) und die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) legen fest, welche Art der Versorgung geboten wird und in welchem Umfang. Nicht nur die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers legen die Verordnungen fest, sondern auch die der Kund*innen. Weitere Inhalte der Verordnungen sind die Art und Weise, wie die Strom- oder Gaslieferung abgerechnet wird: In welchen Abständen rechnet der Versorger ab? Zu welchen Preisen? Der feste Grundpreis sowie der verbrauchsabhängige Arbeitspreis sind ebenso festgelegt. Abschließend halten die Verordnungen fest, wie der Vertrag mit dem Grundversorger beendet werden kann, und zwar für beide Seiten.
Änderungen der allgemeinen Bedingungen und Preise
Wenn es dazu kommt, dass sich an den allgemeinen Preisen und Bedingungen der Grundversorgung etwas ändert, macht der Versorger diese Änderung öffentlich bekannt. Erst im Anschluss können die Änderungen zum Monatsersten wirksam werden. Dazwischen müssen zum Schutz der Verbraucher*innen aber mindestens sechs Wochen liegen. Sie als Kund*in erhalten einen Brief und können zusätzlich auf der Webseite des Versorgers alles in Ruhe nachlesen.
Die ergänzenden Bedingungen
Der Grundversorger hat die Möglichkeit, neben den allgemeinen Bedingungen und Preisen sogenannte ergänzende Bedingungen festzulegen. Der Umfang dieser Bedingungen ist sehr viel enger begrenzt als bei den allgemeinen Bedingungen. Der Versorger kann zum Beispiel angeben, wann die Abschlagszahlungen fällig sind, wann und wie der Energieverbrauch abgelesen wird und welche Zahlungsmodalitäten bei Zahlungsverzug bestehen. Auch die ergänzenden Bedingungen muss der Grundversorger öffentlich machen. Das kann auf der Webseite geschehen, aber auch im Amtsblatt oder der lokalen Tageszeitung der jeweiligen Kommune.
Wenn Sie sich ein Bild von unseren Preisen machen möchten, finden Sie hier die Gasgrundversorgungsverordnung sowie Preisblätter von WESTFALICA zum Download. Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur eine Übersicht veröffentlicht, welche Arten der Energieversorgung in Deutschland zusätzlich zur Grundversorgung verfügbar sind.
Gut zu wissen: So kommt man als Verbraucher*in in die Grundversorgung

Vielleicht erinnern Sie sich noch daran: Sie standen kurz vor dem Umzug in Ihre erste eigene Wohnung, und obwohl Sie noch keinen Vertrag für Strom oder Gas zum Heizen abgeschlossen hatten, brannte schon Licht in den Zimmern. Woher kommt der Strom, wenn man auf den Lichtschalter drückt? Das ist ein Fall für den Grundversorger. Sobald in einem Haushalt Energie abgerufen wird – also zum Beispiel Strom – kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande. Er sorgt dafür, dass Sie nicht im Dunkeln sitzen.
Das Gute daran ist, dass Sie als Verbraucher*in wählen können, ob Sie in dieser Grundversorgung bleiben oder bei der WESTFALICA GmbH einen Vertrag abschließen möchten. Tipp: Am besten kümmern Sie sich kurz vor dem Umzug oder in den ersten sechs Wochen danach um Ihre Strom- und Gasversorgung. Denn so können Sie es vollständig vermeiden, in die Grundversorgung zu kommen. Stattdessen können Sie sich bei der Energielieferung für einen günstigen Sondervertrag Ihrer Wahl entscheiden.
Bei der Wahl des Energielieferanten sollte nicht nur der Preis ausschlaggebend sein. Auch Themen wie Nachhaltigkeit und Regionalität sollten Sie bei Ihrer Entscheidung nicht außer Acht lassen. So wird nicht nur Ihre Haushaltskasse geschont, sondern auch die Umwelt geschützt sowie Arbeitsplätze in der Region gefördert. Wenn Sie sich für Ökostrom entscheiden, sind Sie bereits auf einem guten Weg.
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