Erhöhte Kaufprämie bis Ende 2025
Die Innovationsprämie kommt da noch obendrauf. Je nach Modell sind also bis zu 9.000 Euro Förderung pro Fahrzeug zu holen. Bei einem Elektro-Neuwagen, der über 40.000 Euro netto kostet, sind es immerhin 7.500 Euro. Gute Nachricht: Die ursprünglich auf Ende 2021 befristete Laufzeit für den erhöhten staatlichen Umweltbonus wurde bis Ende 2025 verlängert.
Die aktuellen Fördersätze gelten – auch rückwirkend – für gekaufte und geleaste Elektrofahrzeuge, die nach dem 3.6.2020 zugelassen wurden. Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Körperschaften und Stiftungen können das Geld bei Erwerb eines erstzugelassenen E-Neuwagens beantragen.

Übrigens: Auch gebrauchte Elektroautos werden gefördert. Voraussetzung ist eine Erstzulassung nach dem 4.11.2019. Der Gebrauchte darf nicht länger als 12 Monate erstzugelassen gewesen sein, höchstens 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben und außerdem noch nicht gefördert worden sein. Ist die Zweitzulassung nach dem 3.6.2020 erfolgt, bekommen die Fahrzeuge auch die Innovationsprämie.
Interessante Info für Firmen, die ihre Flotten klimafreundlich umrüsten möchten: Der BAFA-Umweltbonus ist nicht gedeckelt, es können unbegrenzt viele Anträge gestellt werden. Der Bonus kann zudem mit anderen staatlichen Förderprogrammen kombiniert werden.
Voraussetzungen für die E-Auto-Förderung
Den Umweltbonus gibt’s aber nur, wenn das Wunschauto auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA steht, die laufend aktualisiert wird. Auf ihr finden sich zum Beispiel der Renault Zoe, der Nissan Leaf, der Hyundai Ioniq, der BMW i3, der VW ID.3 oder das Tesla Model 3. Der Netto-Listenpreis darf maximal 65.000 Euro betragen. Wer sich also für einen Luxusklasse-Stromer entscheidet, geht leer aus, kann dies aber wohl am besten verschmerzen.
Wichtig: Anträge für Fahrzeugmodelle, die nicht auf der aktuellen BAFA-Liste sind, bleiben unberücksichtigt. Aus der mit dem Antrag eingereichten Rechnung für das Fahrzeug müssen das Basismodell sowie der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen. Eine nachträgliche Rechnungskorrektur nach Antragsstellung ist seit dem 1.1.2021 nicht mehr zulässig. Die Erfahrung des ADAC ist, dass in der Regel die Autohändler die erforderlichen Formulare für die Kunden ausfüllen. Man braucht also keine Angst zu haben, dass einem die 9.000 Euro durch die Lappen gehen.
So beantragen Sie den Umweltbonus richtig

Beim Fahrzeugkauf wird zunächst der Herstelleranteil abgezogen. Erst nachdem der Neuwagen ausgeliefert und zugelassen wurde, sollte man den Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Unbedingt beachten: Liegt das Zulassungsdatum zeitlich hinter dem Tag der Antragstellung, erlischt jeglicher Förderanspruch.
Allerdings: Spätestens ein Jahr nach der Zulassung des Fahrzeugs muss der Antrag auf die staatliche Förderung bei der BAFA eingegangen sein.
Zuschüsse auch bei Leasing und für Plug-in-Hybride
Nach der neuesten Richtlinie hängt die Förderhöhe für Leasing-E-Fahrzeuge von der Laufzeit des Leasing-Vertrags ab. Den vollen Umweltbonus von 6.000 Euro für reine Elektroautos mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro gibt es nur bei einer Laufzeit über 23 Monate. Je kürzer die Laufzeit, desto geringer der Bonus. Um den Umweltbonus beim Leasing-Anbieter zu bekommen, zahlt der Käufer erst mal selbst die Sonderzuzahlung in Höhe der staatlichen Förderung.
Ob Kauf oder Leasing: Einen Rechtsanspruch auf den Umweltbonus gibt es nicht, die Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Die Kaufprämie gibt es auch für Kraftfahrzeuge, deren Akkus sowohl über den Verbrennungsmotor als auch mit einem Stecker am Stromnetz geladen werden können, sogenannte Plug-in-Hybride. Der maximale Zuschuss liegt bei 6.750 Euro. Voraussetzung für die Förderung: Die Plug-in-Hybride dürfen höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder sie müssen eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern (km) haben. Zum 1. Januar 2021 stieg die erforderliche Mindest-Batteriereichweite auf 60 km und zum 1. Januar 2025 wird sie 80 km betragen.
Wallbox-Förderung: Bund schießt weitere 300 Millionen zu.
Gute Neuigkeiten für alle, die ihr E-Auto bequem und sicher zu Hause laden möchten: Die Bundesregierung bezuschusst weiterhin die Installation privater Stromtankstellen. Aus dem Förderprogramm 440 der KfW-Bankengruppe können sich E-Mobilisten pauschal 900 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von 11 kW sichern. Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Vermieter und Mieter können die Fördersumme beantragen.
Schon zwei Mal war der im November 2020 eingerichtete Fördertopf für private Wallboxen innerhalb weniger Monate komplett ausgeschöpft. Im Juli 2021 hat der Bund ihn ein drittes Mal mit 300 Millionen Euro aufgefüllt – wie lange das Geld reicht, ist ungewiss. Deshalb ist Eile geboten.
Voraussetzungen für die Förderung privater Ladestationen
Den Zuschuss gibt es nur, wenn die Gesamtkosten bei 900 Euro oder darüber liegen. Bezahlt man weniger, gibt es gar keine Förderung. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings gering, da mit dem Einbau auf jeden Fall ein zertifizierter Elektrofachbetrieb beauftragt werden sollte. Um gefördert zu werden, darf die Wallbox zudem eine Ladeleistung von maximal 11 Kilowatt (kW) haben. Wer ein Modell mit 22 kW wählt, erhält die Förderung nur, wenn die Ladeleistung vom Installationsbetrieb auf 11 kW gedrosselt wird. Eine anschließende Erhöhung der Ladeleistung ist unzulässig.
Dem Klima zuliebe muss die Wallbox mit Ökostrom betrieben werden und smart sein, also eine intelligente Schnittstelle zum Internet haben. Der Netzbetreiber kann dann bei hoher Stromnachfrage die Ladeleistung kurzzeitig begrenzen oder zeitlich verschieben. So leisten Wallboxen schon heute einen Beitrag für die Energiesicherheit.
Wallbox plus Förderung vom heimischen Stromanbieter
Mit den Ladelösungen von WESTFALICA erfüllen Sie bereits alle Bedingungen, die an die staatliche Förderung geknüpft sind. Außerdem können Sie noch einmal 100 Euro extra vom heimischen Ökostrom-Anbieter erhalten. Allerdings sollten Sie unbedingt die Reihenfolge beachten: Ihr Förderantrag für die Wallbox muss vor Beauftragung bzw. Kauf der Wallbox gestellt werden. Beantragt wird die Förderung über das Zuschussportal der kfW.
Bildquelle:
AdobeStock 111624622
AdobeStock 378290755
AdobeStock 303386948
AdobeStock 223972723
AdobeStock (ehem. Fotolia) 44656234