Gasumlage: Was die neuen Umlagen kosten und was sie bringen
Vom 1. Oktober 2022 an wird Erdgas für Privathaushalte und auch Unternehmen nochmals teurer: Um die Gaswirtschaft zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit in Deutschland weiterhin zu gewährleisten, hat die Bundesregierung zwei neue Umlagen eingeführt, die die Gaspreise zusätzlich stark belasten.
Warum werden die Umlagen eingeführt, was sollen sie bezwecken und wie wirken sie sich aus? Wir versuchen hier, alle Fragen ohne Fachchinesisch zu beantworten.
Was bezweckt die Gasumlage?
„Wenn die Verluste zu groß sind, droht die Insolvenz dieser Unternehmen und damit der Zusammenbruch der Gasversorgung von privaten und gewerblichen Verbrauchern insgesamt.“
Bundeswirtschaftsministerium

Die Gasbeschaffungsumlage (Kurzform: Gasumlage), die von der Bundesregierung Anfang August per Verordnung beschlossen wurde, müssen alle zahlen, die Erdgas verbrauchen. Bewirken soll sie, dass die Importeure von Erdgas nicht zahlungsunfähig werden und dadurch die gesamte Versorgung gefährdet wird.
Wie sieht es derzeit auf dem Gasmarkt aus?
Die ausbleibenden Gasmengen aus Russland haben die Preise im Gashandel weltweit stark ansteigen lassen. Um ihre Kunden wie vertraglich zugesichert zu beliefern, müssen Gasimporteure die fehlenden Mengen woanders beschaffen. Auf den Märkten zahlen sie jedoch deutlich mehr, bis zum Zehnfachen des Vorkrisenniveaus. Und aufgrund vertraglicher Regelungen können sie diese stark erhöhten Kosten nicht weitergeben.
Was hat die Politik bisher getan?
Schon Ende März 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angesichts leerer Gasspeicher in Deutschland die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen, seit Juni gilt die zweite, die Alarmstufe. Zwischen April und Juli wurden das Energiewirtschaftsgesetz und das Energiesicherungsgesetz mehrfach geändert, um der neuen Lage Rechnung zu tragen. Außerdem ist geplant, die Mehrwertsteuer für Erdgas vorübergehend auf 7 Prozent abzusenken.
Wie gehen die Gasimporteure mit der Situation um?
Weil sie die enormen Preisaufschläge gar nicht oder nur verzögert weitergeben können, droht Gasimporteuren sehr schnell die Zahlungsunfähigkeit. Zum Beispiel Uniper, die viele Stadtwerke in ganz Deutschland beliefert. Würde das Unternehmen kein Gas mehr kaufen, stünden auch die kommunalen Energieversorger mit leeren Händen da, trotz bestehender Verträge und Lieferpflichten.
Muss nicht der Staat bei den Gashändlern eingreifen?
Das hat er bereits getan und Uniper Ende Juli mit einer milliardenschweren Unterstützung vorübergehend vor der Insolvenz gerettet. Zudem hat der Bund sich an dem Unternehmen beteiligt und 30 Prozent der Aktien erworben. So bleiben die Lieferketten bis auf Weiteres im Wesentlichen erhalten.
Warum dann noch die Umlage?
Auf Dauer kann und will der Staat den Markt nicht finanzieren und erwartet eine Beruhigung der Märkte. Zudem sollen die höheren Preise Sparanreize setzen. Vom 1. Oktober an werden 90 Prozent der Mehrbelastung über die Gasbeschaffungsumlage an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. 10 Prozent seiner Mehrkosten werden dem Gashandel aufgebürdet. Zusätzlich zur Umlage fällt darauf auch noch Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an, so der aktuelle Stand der Verordnung am 15.08.2022.
Was bezweckt die Gasspeicherumlage?
Nach dem neuen Gasspeichergesetz sollen die Füllstände am 1. Oktober 85 Prozent betragen, am 1. November 95 Prozent und 40 Prozent am 1. Februar 2023.

Um die Gasversorgung insbesondere im kommenden Winter zu sichern und starke Preisausschläge zu dämpfen, muss Deutschland die Gas-Reserven aufstocken. Deshalb hat die Bundesregierung alle Betreiber von Gasspeicheranlagen hierzulande verpflichtet, diese schrittweise zu füllen. Um die mit den Verpflichtungen verbundenen Kosten zu decken, hat der Gesetzgeber gemäß § 35 e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die neue Gasspeicherumlage eingeführt, die ab 1. Oktober 2022 erhoben wird.
Gab es keine besseren Alternativen zu den Gasumlagen?
Im schlimmsten Fall wäre ohne Beschaffungsumlage die Gasversorgung insgesamt gefährdet. Müsste nur zahlen, wer tatsächlich russisches Gas nutzt, hätte dies zu starken regionalen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten geführt. Die mit dieser Umlage beschlossene „saldierte Preisanpassung“ will die Last bewusst auf viele Schultern verteilen.
Andererseits hat sich die Ampelregierung auch weder auf einen Gas-Preisdeckel noch auf eine Übergewinnsteuer verständigen können. Solche Regelungen haben einige EU-Staaten getroffen. Entlastungen für finanziell schwächer Gestellte sind vorgesehen, aber noch nicht beschlossen.
Was heißt das für Westfalica und ihre Kund*innen?
Auch Westfalica bekommt die neuen Umlagen in Rechnung gestellt und muss sie an ihre Kund*innen weitergeben. Die Höhe der Umlagen wird regelmäßig geprüft und angepasst – das kann teurer, aber auch preiswerter werden. Darüber hinaus werden wir weiterhin alles tun, um Nachteile für unsere Gas-Kund*innen abzuwenden.
Die meisten Kund*innen erhalten in Kürze ihre diesjährige Jahresverbrauchsabrechnung. Mit dieser erhalten Sie auch einen neuen Abschlagsplan, der alle bekannten Preissteigerungen berücksichtigt. Für eine korrekte Abrechnung muss der Zählerstand nicht abgelesen werden. Wie seit Jahren bewährt, wird er rechnerisch abgegrenzt.
Übrigens: Kunden, die noch eine Preisgarantie in ihren Verträgen haben, müssen die Umlagen ebenfalls entrichten. Grundlage für die Weitergabe der Umlagen sind die vereinbarten AVB. Die beiden neuen Umlagen waren bei Vertragsabschluss nicht bekannt und können somit weitergegeben werden.



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