Das müssen Sie wissen!
Als örtlicher Gas-Grundversorger übernehmen wir Ihre Ersatzversorgung, wenn Ihr bisheriger Energieversorger Sie nicht mehr beliefern kann. In diesem Fall versorgen wir Sie über einen Zeitraum von drei Monaten auch weiterhin mit Gas. Es ist kein schriftlicher Vertrag notwendig.
Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“ sowie der Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung der Erenja AG & Co. KG.
Sie greift bei den folgenden möglichen Szenarien:
- bei der Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten,
- bei einer unwirksamen Kündigung bzw. Liefereinstellung durch Ihren bisherigen Lieferanten,
- durch eine Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. des Bilanzkreisvertrages durch den Netzbetreiber.
Sollten Sie Haushaltskunde sein und in diesem Zeitraum keinen Vertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, kommt durch den tatsächlichen Energiebezug bei Ablauf der 3 Monate ein Grundversorgungsvertrag mit der Erenja AG & Co. KG zustande. Hierfür müssen Sie nicht tätig werden.
Sollten Sie kein Haushaltskunde sein und Ihre Energieversorgung bei Ablauf der 3 Monate nicht durch Abschluss eines Sonderliefervertrags sichergestellt sein, müssen wir die Energieversorgung beenden. Ihnen droht dann die Sperrung durch den zuständigen Netzbetreiber.
Änderungen der Preise in der Ersatzversorgung mit Erdgas sind jeweils zum 1. und 15. eines Monats möglich. Die Änderung wird ausschließlich auf unserer Internetseite veröffentlicht. Eine briefliche Mitteilung erfolgt nicht.
Unsere grundversorgten Orte
In Bad Oeynhausen, Diepenau, Hille, Hüllhorst, Leese, Löhne, Petershagen, Raddestorf, Rehburg-Loccum, Stolzenau, Uchte und Warmsen ist WESTFALICA Ihr Erdgas-Grund- und Ersatzversorger.
Weiterführende Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung
Die Erenja AG & Co. KG ist derzeit in verschiedenen Orten Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG.
Die Erenja AG & Co. KG ist für die Netzgebiete, in denen sie als Grundversorger tätig ist, seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I S. 2391) Haushaltskunden mit Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Gas in Niederdruck durchzuführen.
Die GasGVV gilt auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Gas in Niederdruck, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Gas in Niederdruck. Darüber hinaus geben wir bekannt, dass mit Wirkung zum 01.02.2007 für alle bestehenden Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden (§ 115 Abs. 2 Satz 3 EnWG), die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind, ebenfalls die GasGVV gilt.
Zusätzlich zur GasGVV gelten die Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung der Erenja AG & Co. KG sowie die veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreise.
Über die GasGVV, die Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung und die Allgemeinen Preise der Erenja AG & Co. KG können Sie sich hier näher informieren:
Downloads
Gasgrundversogungsverordnung (GasGVV)
Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Ersatzversorgung Nichthaushaltskunden und Kunden mit registrierender Leistungsmessung
Download Archiv
Störung in der Gasversorgung melden
Sie haben eine Störung in der Gasversorgung bemerkt? Melden Sie das unbedingt und unverzüglich Ihrem Netzbetreiber.
Alle Kunden im Versorgungsgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH finden hier mit einem Klick die Telefonnummer des zuständigen Entstörungsdienstes.
Im Notfall rufen Sie bitte die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112) an.